Verhaltenskodex

Verhaltenskodex downloaden!

1. Definitionen

Dieser Verhaltenskodex (der „Kodex“) wird als eine Reihe von grundlegenden Richtlinien und Regeln definiert, die ein Modell für die Prozesse, Aktivitäten und das Verhalten der Geschäftsführer, Führungskräfte, leitenden Angestellten und Mitarbeiter der Dayton Progress GmbH und aller europäischen Dayton Progress Niederlassungen (die „Gesellschaften“) unter dem Gesichtspunkt der Einhaltung der relevanten Gesetze, Vorschriften und der Richtlinien, Regeln und Unternehmensethikstandards der Gesellschaft darstellen.

Der Kodex zielt darauf ab, unseren Mitarbeitern unsere Werte und Arbeitsethik zu beschreiben, um den Erfolg unserer laufenden und langfristigen Geschäftsstrategien zu gewährleisten. Darüber hinaus streben wir an, unsere Entwicklungsziele zu erfüllen und zu verbessern und die unternehmerischen Geschäftsrisiken zu minimieren, indem wir die ordnungsgemäße Führung unserer Geschäfte gemäß den in diesem Kodex dargelegten Grundsätzen, die in Übereinstimmung mit unserer Verpflichtung zur vollständigen Einhaltung aller geltenden rechtlichen Anforderungen und international anerkannten Standards der Geschäftsethik erlassen wurden, gewährleisten. Daher erwarten wir von allen unseren Mitarbeitern, dass sie durch die Einhaltung dieses Kodex unseren Grundwerten zustimmen.

2. Gültigkeit

Neben und unabhängig von dieser Richtlinie gelten für die geschäftliche Tätigkeit der europäischen Dayton Progress Niederlassungen und das Verhalten aller Beschäftigter die jeweils anwendbaren lokalen Gesetze.

Soweit Verhaltensregeln für einzelne Gesellschaften, Organisationseinheiten oder Personengruppen in gesonderten Richtlinien (z.B. Corporate Standards) festgelegt sind, gelten diese Richtlinien uneingeschränkt neben diesem Verhaltenskodex.

3. Geschäftsverhalten

3.1 Vollständige Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
Es ist ein grundlegendes Prinzip für uns, alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften vollständig einzuhalten, um unser Ziel eines verantwortungsvollen Geschäftsverhaltens zu erfüllen. In diesem Sinne beachten und befolgen wir ständig die gesetzlichen Notwendigkeiten und richten unser Geschäft danach aus, unabhängig von den Vor- und Nachteilen, die sich daraus ergeben.

3.2 Zusammenarbeit mit vertrauensvollen Geschäftspartnern
Die Gesellschaften pflegen eine kontinuierliche Partnerschaft mit Kunden und Lieferanten, die auf Offenheit und gegenseitigem Vertrauen basiert. Die Gesellschaften erwarten von ihren Lieferanten Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und die Einhaltung von Gesetzen und Standards. Der Code of Conduct definiert die Grundsätze und Anforderungen der Dayton Progress Niederlassungen in Europa, die die Gesellschaften an sich selbst sowie an ihre Geschäftspartner in Bezug auf Verantwortung für Mensch und Umwelt stellt. Wir erwarten von allen unseren Lieferanten, dass sie verantwortungsvoll handeln und sich ebenfalls an den aufgeführten Vorgaben und Grundsätzen orientieren.

3.3 Interessenkonflikte
Interessenkonflikte entstehen, wenn Mitarbeiter auf eigene Rechnung handeln und sich auf Kosten des Unternehmens persönlich bereichern. Unsere geschäftlichen Entscheidungen treffen wir ausschließlich im bestmöglichen Interesse unseres Unternehmens, was manchmal eine Trennung unseres Berufs- und Privatlebens erforderlich macht. Daher sind alle persönlichen Aktivitäten, die zu einer Gefährdung der Interessen des Unternehmens führen können, von den Mitarbeitern strikt zu vermeiden. Beim Auftreten von Konflikten werden vom Unternehmen transparente und offene Lösungsprozesse verfolgt.

3.4 Fairer Wettbewerb
Eine nachhaltige Marktentwicklung erfordert die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs für alle Marktakteure. Deshalb halten wir uns strikt an alle Wettbewerbsvorschriften und die Programme zur Einhaltung der Kartellvorschriften. In diesem Sinne legen wir großen Wert darauf, mit unseren Geschäftspartnern, Lieferanten und Wettbewerbern faire Bedingungen zu praktizieren. Wir dulden keine Handlungen, die unseren Verpflichtungen zur Verhinderung von Kartellen und Korruption zuwiderlaufen.

3.5 Bestechung und Annahme von Vorteilen
Dayton Progress toleriert weder aktive noch passive Bestechung. Die Gesellschaften gewähren anderen Unternehmen keine ungerechtfertigten Vorteile, um deren Entscheidungen zu beeinflussen, und die Gesellschaften akzeptieren diese auch nicht von Dritten. Niemand, der für Dayton Progress arbeitet, darf ungerechtfertigte Vorteile wie übermäßige Geschenke oder Vorteile, d. H. solche, die einen gewöhnlichen Wert übersteigen, gewähren, verlangen oder annehmen. Das Verschenken von Geschenken oder Vergünstigungen ist insbesondere dann untersagt, wenn Geschäftsentscheidungen auf unrechtmäßige Weise beeinflusst werden oder dadurch der Eindruck entsteht, dass dies der Fall ist. Alle Spenden der Gesellschaften müssen transparent sein.

3.6 Prävention von Geldwäsche
Die Gesellschaften halten sich voll und ganz an die gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäscherei. Im Zweifelsfall können alle Mitarbeiter aufgefordert werden, das Unternehmen über ungewöhnliche Finanztransaktionen an die zuständige Abteilung zur Überprüfung und Kontrolle der Transaktionen in Kenntnis zu setzen.

3.7 Compliance – Schutz von Hinweisgebern
Alle Mitarbeiter werden ermutigt, Bedenken hinsichtlich schwerwiegender Verstöße gegen den Code of Conduct und geltende Gesetze oder Vorschriften zu melden. Zu diesem Zweck steht ein Meldeverfahren zur Verfügung.  Hinweisgeber dürfen aufgrund ihrer Meldung nicht benachteiligt oder Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt werden. Niemand darf wegen der Unterstützung bei der Aufklärung eines tatsächlichen oder mutmaßlichen Verstoßes benachteiligt oder vergeltend behandelt werden.

4. Qualitätsstrategie

4.1 Null-Fehler-Strategie
Die Zufriedenheit mit unseren Produkten ist ein wichtiger Wert, um den guten Ruf unseres Unternehmens aufzubauen und zu sichern. Für unser gesamtes Produktportfolio sichern und verbessern wir kontinuierlich unsere Qualitätsstandards, um ein hohes Maß an Effizienz in perfekter Qualität zu erreichen. Dementsprechend verfolgen wir ein Programm der Fehlervermeidung statt der Fehlererkennung, um unsere Null-Fehler-Strategie zu erfüllen.

4.2 Internationale Normen
Wir befolgen alle geltenden Produktsicherheits- und Nachhaltigkeitsnormen, um die Qualität und Effizienz unserer Produkte zu gewährleisten. In diesem Sinne kontrollieren und zertifizieren wir unsere Produkte und europäischen Niederlassungen nach den Anforderungen mehrerer international anerkannter Zertifizierungssysteme, wie z.B. DIN EN ISO 9001, ISO 14001, AEO, TISAX und CE, sowie nach lokal verbindlichen Vorschriften, wie z.B. der RoHS-Richtlinie und der REACH-Verordnung der Europäischen Union.
Wir halten uns an die Kriterien der Exportkontrolle und respektieren bestehende Wirtschaftssanktionen. Wir lehnen Handel außerhalb dieser Regelungen ab.

4.3 Geistiges Eigentum
Wir respektieren den Schutz des geistigen Eigentums Dritter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Plagiate dürfen weder erworben noch in Umlauf gebracht werden.

4.4 Offenlegung von Informationen
Die Buchhaltung und die Aufzeichnungen sind laufend und genau zu führen. Die Rechnungslegung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften und allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. Informationen werden transparent, präzise, kontinuierlich und zeitnah zur Verfügung gestellt und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und sonstigen Richtlinien kommuniziert.

4.5 Zeitmanagement
Wir sehen in der Geschwindigkeit unseres Vorgehens einen Wettbewerbsvorteil für unsere Kunden. Deshalb liefern wir unsere Produkte pünktlich dann, wenn der Kunde sie braucht. Unsere Logistikprozesse wurden entsprechend dem reibungslosen Ablauf unserer Lieferungen optimiert und wir kontrollieren regelmäßig unsere Lieferkette rund um den Globus, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

4.6 Kostenreduzierung
Effizienz ist nicht nur das Ergebnis eines erfolgreichen Zeitmanagements, sondern hängt auch vom Anbieten optimaler Preise ab. Deshalb arbeiten wir ständig an der Senkung der Stückkosten und der frühzeitigen Einführung optimierter Berechnungsmethoden für unsere Produkte.  

4.7 Kundenbetreuung
Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden. Deshalb denken wir darüber nach, was ihre Bedürfnisse sind, bevor sie selbst überhaupt daran denken. Ergänzende Dienstleistungen rund um die Produkte werden vor und nach der Lieferung erbracht. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Geschäftspartner bei der Entwicklung und Vermarktung ihrer innovativen und marktorientierten Produkte, um die Spanne der Markteinführungszeit zu verringern und für Effizienz innerhalb der Vertriebsplattform zu sorgen.

4.8 Weiterbildung
Die Zufriedenheit der Mitarbeiter ist die wichtigste Komponente die es benötigt um als Unternehmen erfolgreich zu sein. Daher sind qualifizierte Mitarbeiter eine wichtige Ressource von Dayton Progress. Um die Qualität unserer Produkte und unserer Dienstleistungen zu gewährleisten, bieten wir unseren Mitarbeitern regelmäßig Schulungen an, mit denen die relevanten Kompetenzen weiterentwickelt werden können und somit das Leistungsvermögen und die Effektivität der Mitarbeiter gewährleistet und gesteigert werden kann.

4.9 Prüfung
Wir führen systematische Prüfungen zur Überwachung unserer Qualitätsstandards gemäß den neuen technischen und gesetzlichen Anforderungen durch, um die Einhaltung der internen und externen Qualitätsanforderungen sicherzustellen.

5. Verhalten der Mitarbeiter

5.1 Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot
Die Dayton Progress GmbH und alle anderen europäischen Dayton Niederlassungen gehören zur MISUMI-Gruppe, ein internationaler Konzern mit Tochtergesellschaften weltweit. Die Tatsache, dass wir zu einem international tätigen Konzern gehören, hat zu einer Unternehmenskultur der Gleichbehandlung und Chancengleichheit geführt; unabhängig von Rasse, Nationalität, Alter, Geschlecht, Geschlechtsidentität, Religion, Familienstand, Hautfarbe, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Einstellung oder anderen Gründen. In dieser Hinsicht verhalten wir uns gegenüber unseren aktuellen und angehenden Mitarbeitern diskriminierungsfrei.

5.2 Menschen- und Arbeitsrechte
Wir respektieren und handeln in Übereinstimmung mit den international anerkannten Menschenrechten. Deshalb lehnen wir alle Formen von Zwangs- und Kinderarbeit ab und haben alle Maßnahmen ergriffen, um solche Arbeitsbedingungen in unserem Unternehmen zu verhindern. Wir halten uns an die nationalen Arbeitszeitregelungen und zahlen eine entsprechende angemessene Vergütung für alle Mitarbeiter in Übereinstimmung mit den nationalen und gesetzlichen Standards, den wirtschaftlichen Standards der verschiedenen Branchen und Regionen sowie den persönlichen Fähigkeiten und der Weiterentwicklung jedes Mitarbeiters.

5.3 Gesundheit und Sicherheit
Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter ist uns sehr wichtig, denn unsere Mitarbeiter tragen im Wesentlichen zu der hohen Qualität unserer Produkte und unserem wirtschaftlichen Erfolg bei. Wir halten uns an die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorgaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und arbeiten kontinuierlich an der Weiterentwicklung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Dementsprechend haben wir alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um Arbeitsunfälle zu verhindern, und wir erwarten von allen unseren Mitarbeitern, dass sie unsere Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einhalten. Darüber hinaus erwarten wir, dass alle unsere Geschäftspartner das gleiche Niveau an Gesundheits- und Sicherheitsstandards bieten und berücksichtigen diesen Standard bei der Auswahl unserer Geschäftspartner und unserer Unterauftragnehmer.

5.4 Sparsamer Umgang mit Ressourcen
Nachhaltiger Umwelt- und Klimaschutz sowie Ressourceneffizienz sind für uns wichtige Unternehmensziele. Wir halten alle gesetzlichen Vorgaben betreffend Umwelt und Nachhaltigkeit ein und achten darauf, dass alle von der Produktion ausgehenden Auswirkungen auf Umwelt und Klima so gering wie möglich gehalten werden. Jeder Mitarbeiter trägt dabei Verantwortung, die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und durch sein individuelles Verhalten zum Schutz von Umwelt und Klima beizutragen. Die Gesellschaften richten alle Aktivitäten – von der Beschaffung über die Produktion bis zur Entsorgung – auf Ressourcenschonung und Emissionseliminierung aus. Wir verpflichten uns mit unseren Produkten und Lösungen, verantwortungsbewusst mit der Umwelt umzugehen.
Bei dem Einsatz und Verbrauch von Ressourcen während der Produktion und der Erzeugung von Abfall jeder Art, einschließlich Wasser und Energie, wird eine Reduzierung bzw. Vermeidung angestrebt.

6. Datenschutzbestimmungen

6.1 Vertrauliche Informationen
Die Umsetzung unserer Geschäftsziele und die Sicherung der Reputation unseres Unternehmens hängen stark von den Maßnahmen zur Datensicherheit ab. Dementsprechend haben wir alle notwendigen Schritte unternommen und die entsprechenden Maßnahmen eingerichtet, um sicherzustellen, dass die vertraulichen Geschäftsinformationen unseres Unternehmens sowie die sensiblen Informationen, die wir von unseren Geschäftspartnern erhalten, vor dem Zugriff unbefugter Kollegen und sonstiger Dritter geschützt sind.

6.2 Datenschutz
Wir sind uns des Wertes der Privatsphäre bewusst und gewährleisten daher die Geheimhaltung der personenbezogenen Daten unserer Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten. In diesem Sinne haben wir die notwendigen Schritte unternommen, um die DSGVO und alle anderen gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes einzuhalten. Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder der Betroffene eingewilligt hat. Der unbefugte Zugriff auf personenbezogene Daten ist strengstens untersagt und wir ergreifen alle Maßnahmen, um die entsprechenden Standards einzuhalten.

6.3 Firmeneigentum
Immobilien, Vermögenswerte und Ressourcen unseres Unternehmens werden nur für den Geschäftsbetrieb des Unternehmens und gemäß unseren Unternehmensrichtlinien verwendet. Die private Nutzung von Firmeneigentum durch Mitarbeiter ohne ausdrückliche Genehmigung ist strengstens untersagt.